Die Schul- und Hausordnung richtet sich an alle am Schulleben Beteiligten. Sie ergänzt das Schulgesetz mit den dazugehörenden Verwaltungsvorschriften und das Gesetz zum Schutz der Jugend.
Angenehmes Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten in der Schule sollte geprägt sein von gegenseitiger Achtung, Rücksichtnahme und einem freundlichen Miteinander. Jeder sollte sich in der Schulgemeinschaft wohlfühlen, persönlich entfalten können und die Rechte anderer wahren.
Die pflegliche Behandlung aller Anlagen, Räumlichkeiten, Einrichtungen und Materialien wird erwartet.
Die Schulordnung bezieht sich auf das Schulgelände, die Schulgebäude und die Sportstätten. Soweit schulische Belange berührt sind, gilt sie auch auf die das Schulgelände umgebenden Bereiche, den Schulweg und auf außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schule.
Das Verhalten von Schüler/innen auf dem Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Rücksichtnahme und verkehrsgerechtes Verhalten ist auf allen Schulwegen, an Haltestellen und in öffentlichen Verkehrsmitteln im Interesse der Sicherheit aller zu beachten. Fahrräder und Motorfahrzeuge müssen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ent-sprechen und dürfen nur auf den vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden.
Die Schulgebäude werden nach Ankunft des ersten Schulbusses geöffnet. Bis zum ersten Klingelzeichen halten sich die Schüler/innen auf dem Pausenhof, in Aufenthaltsraum oder in der Pausenhalle auf und begeben sich danach ruhig ins Klassenzimmer. Schüler/innen, die nicht im Schulbus befördert werden, finden sich frühestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule ein. Bei späterem Unterrichtsbeginn gelten dieselben Regelungen.
Bis zum zweiten Klingelzeichen zum Unterrichtsbeginn ist jede/r an seinem Platz im Klassenzimmer und hat seine/ihre Unterrichtsmaterialien bereit gelegt.
Ist eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Klassenzimmer erschienen, so meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat.
Während der Unterrichtszeit, den Pausen oder einer Zwischenstunde dürfen Schüler/innen das Schulgelände nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis verlassen.
Für evtl. notwendige Arztbesuche bzw. zur Erledigung von Aufträgen seitens der Eltern ist im Sekretariat ein Entlassschein abzuholen, der nach der Rückkehr unterschrieben dort wieder abzugeben ist. Die Verantwortung für Aufenthalte außerhalb des Schulbereichs liegt bei den Eltern.
Fahrschüler, die wegen Nachmittagsunterricht die Mittagspause in der Schule verbringen, halten sich im Aufenthaltsraum auf und stehen unter der Aufsicht der Schule.
Die Aufsichtspflicht der Schule endet nach Unterrichtsschluss bzw. der Abfahrt der Schulbusse.
Vor dem Verlassen der Unterrichtsräume ist zu beachten, dass die Fenster geschlossen, die Lichter gelöscht und die Stühle hochgestellt sind.
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Zimmer aufgeräumt und sauber verlassen werden.
Nach ihrer jeweils letzten Unterrichtsstunde verlassen die Schüler/innen unverzüglich die Schulgebäude und begeben sich auf den Heimweg. Fahrschüler/innen haben den nächstmöglichen Schulbus zu benutzen.
An der Bushaltestelle werden die Absperrgitter erst durchquert, wenn der Busfahrer die Türen geöffnet hat.
Der Unterricht beginnt am Morgen um 7.30 Uhr, am Nachmittag um 13.25 Uhr. Vormittags folgen nach jeweils zwei Unterrichtsstunden mit fließendem Übergang (keine kleinen Pausen) zwei große Pausen von 9.00 Uhr bis 9.20 Uhr und 10.50 Uhr – 11.10 Uhr.
Am Nachmittag folgt nach der 8. Unterrichtsstunde eine 5-Minuten-Pause.
In den großen Pausen verlassen die Schüler/innen unverzüglich die Klassenzimmer und begeben sich auf die Pausenhöfe. Bei schlechtem Wetter können die Aufsicht führenden Lehrkräfte den Aufenthaltsbereich um den Eingangsbereich erweitern. Die Toiletten gelten nicht als „Aufenthaltsräume“.
Wer während der Pausenzeiten den abgegrenzten Schulhofbereich verlässt, entzieht sich der Aufsicht und verstößt gegen die Schulordnung.
Die Pausenverpflegung sollte von zuhause mitgebracht werden. Die Schulkioske halten evtl. notwendige Ergänzungen bereit.
Spiele, bei denen Mitschüler gefährdet werden können, sind nicht erlaubt. Dies gilt besonders für das Werfen von Gegenständen aller Art (Schneebälle). Bei Pausenspielen ist auch darauf zu achten, dass weder Pflanzen noch Anlagen beschädigt werden.
Die große Pause endet mit dem ersten Klingelzeichen.
Persönliche Achtung anderer, das Grüßen und ein höflicher Umgang miteinander sind Zeichen einer guten Gemeinschaft. Angriffe auf die Persönlichkeit wie Beleidigungen, Mobbing, Erpressungen und Körperverletzungen widersprechen dem Respekt gegenüber der mitmenschlichen Würde eines jeden und führen zu Konsequenzen.
Mit dem Alarmplan, der das Verhalten im Brand- oder Ka-tastrophenfall regelt, sollte jeder vertraut sein. Der Alarmplan hängt in allen Unterrichtsräumen aus.
Jalousien, Tageslichtprojektoren, Computer, Videoanlagen, Film- und Diaprojektoren werden ausschließlich von Lehrkräften oder auf deren Anweisung hin bedient.
Beurlaubungen sind rechtzeitig schriftlich zu beantragen. Für Beurlaubungen bis zu 2 Tagen ist der Klassenlehrer zuständig, längere Beurlaubungen sind bei der Schulleitung zu beantragen. Das Schulgesetz untersagt Beurlaubungen direkt vor und nach Ferienabschnitten.
Das Benutzen elektronischer Kommunikationsmittel (Handys, Smartphones, Tablets, Laptops, Fotografieren, Empfangen und Schreiben von SMS, etc.) ist auf dem Gelände und in den Gebäuden der Hans-Thoma-Schule Laufenburg nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft oder des weiteren Personals gestattet. Ansonsten bleiben die Geräte ausgeschaltet; sie werden bei Nichtbeachtung eingezogen und nur an die Erziehungsberechtigten zurückgegeben. Das Mitbringen von Handys bei Prüfungen gilt als Täuschungsversuch und führt zum Ausschluss von der Prüfung.
Alle Fachräume und die Turnhalle dürfen nur im Beisein von Lehrkräften betreten werden. In der Turnhalle sind nur saubere Turnschuhe zugelassen, die keine Spuren am Boden hinterlassen.
Lehrerzimmer, Lehr- und Lernmittelräume werden von Schüler/n/innen nur mit einem besonderen Auftrag betreten. Die Schlüssel für diese Räume gehören ausschließlich in die Hand der Lehrkräfte.
Fundsachen nehmen die Hausmeister entgegen. Wer etwas vermisst, fragt zuerst bei ihnen nach. Nach einjähriger Aufbewahrung werden Fundsachen einem sozialen Zweck zur Verfügung gestellt.
Mäntel, Jacken u.ä. sind an den Garderobehaken vor den Unterrichtsräumen aufzuhängen.
Das Hausrecht liegt in der Hand der Schulleitung. Lehrkräfte und das im Dienstverhältnis des Schulträgers tätige Personal haben Weisungsbefugnis.
Kaugummikauen ist aus hygienischen Gründen im ganzen Schulhaus verboten. Wer Kaugummischäden auf Teppichböden verursacht, wird für Instandsetzungen haftbar gemacht.
Probleme der Klassen werden am besten mit dem Klassenlehrer besprochen. Fragen, Vorschläge usw., die auch andere Klassen betreffen, können der Schülermitverantwortung (SMV) im Rahmen des Schülerrates oder dem Verbindungslehrer vorgetragen werden. Jeder soll seine Meinung äußern können und zu ihr stehen. Alle bemühen sich um ein gutes Zusammenleben, Zusammenarbeiten und das Ausräumen von Konflikten.
Aufgrund von Krankheit fehlende Schüler/innen sind unverzüglich telefonisch dem Sekretariat zu melden (ab 7.30 Uhr) . Innerhalb von 3 Tagen ist bei der zuständigen Lehrkraft unter Angabe des Grundes und der zu erwartenden Krankheitsdauer eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
Unsere Schule wird von Schülerinnen und Schülern vieler Nationalitäten und Konfessionen besucht. Mitunter kann man die Reaktionen und das Verhalten von Mitschülerinnen und Mitschülern nicht verstehen. Das bedeutet dann aber nicht, dass die eigene Meinung unbedingt die richtige ist. (Unterlasse alles, was das Empfinden Deiner Mitschüler und -schülerinnen verletzen könnte! Du möchtest auch nicht gekränkt werden.)
Grobe Verunreinigungen, Sachbeschädigungen und Sicherheitsmängel sind sofort einer verantwortlichen Lehrkraft, der Schulleitung oder den Hausmeistern zu melden.
Bei Verlust oder Beschädigung von persönlichem Eigentum in der Schule haftet weder die Schule noch der Schulträger. Größere Geldbeträge oder Wertsachen sollten nicht zur Schule mitgebracht werden. Entsprechendes gilt für gefährliche Gegenstände (Messer, Laser-Pointer u.ä.).
Es wird erwartet, dass jeder das Schuleigentum mit Sorgfalt behandelt. Dies gilt für alle Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel.
Die im Rahmen der Lehrmittelfreiheit zur Verfügung gestellten Bücher sind sorgfältig zu behandeln. Der Eigentumsvermerk im Einband ist von den Eltern zu unterschreiben. Wird ein neuwertiges Buch derart verschmutzt oder beschädigt, dass es nachfolgenden Schüler/n/innen nicht mehr zugemutet werden kann, so haben die Eltern für die Kosten aufzukommen. Abhanden gekommene Schulbücher sind dem Zeitwert entsprechend zu bezahlen. Für mutwillig herbeigeführte Schäden haften die Erziehungsberechtigten.
Die Bestimmungen des Jugendschutz- und Rauschmittelgesetzes gelten uneingeschränkt. Der Genuss von alkoholischen Getränken und Tabakwaren sowie der Umgang mit Drogen ist für alle Schüler/innen im gesamten Schulbereich und dessen unmittelbarer Umgebung verboten.
Verstöße gegen das Rauschmittelgesetz werden als starke Gefährdung angesehen und auf der Grundlage des § 90 des Schulgesetzes geahndet.
Toiletten sind sauber zu verlassen. Die Türen sind stets zu schließen.
Der Schulhof ist eine Visitenkarte der Schule, das Klassenzimmer die einer Klasse. Alle Abfälle sind nach Abfallarten getrennt in den jeweiligen Sammelbehältern zu entsorgen.
Jeder einzelne ist für die ordnungsgemäße Entsorgung seines Mülls und für die Sauberkeit in der Schule verantwortlich, sortierte Wertstoffe sind wöchentlich in der Müllstation abzugeben.
Energieeinsparung (Strom, Wasser) muss Anliegen aller sein!
Unfälle auf dem Schulweg, dem Schulgelände, im Schulhaus oder in der Turnhalle sind sofort dem Klassen- oder Fachlehrer zu melden. Über jeden Unfall ist ein Bericht zu verfassen, der über das Sekretariat an die Unfallkasse Baden-Württemberg weiterzuleiten ist.
Jede Klasse hat ein hohes Maß an Verantwortung für ihr Klassenzimmer und für benutzte Fachräume. Jeder ist für Ordnung und Sauberkeit an seinem Arbeitsplatz verantwortlich.
Klassensprecher/innen sind in besonderer Weise für die Klassengemeinschaft verantwortlich. In ihrem Bemühen um die Erledigung der Klassen- und Ordnungsdienste werden sie von den Klassen- und Fachlehrer/n/innen unterstützt.
In der Schule sollte sich jeder so verhalten, dass er weder sich noch andere gefährdet oder den Unterricht durch Lärmen und Toben stört.
Verstöße werden je nach Gewicht geahndet. Leichtere Verstöße durch geeignete pädagogische Maßnahmen einschließlich freiwilliger Arbeitsdienste; schwere Verstöße durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend den Bestimmungen des § 90 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg.
Lehrer/innen wie auch das nichtlehrende Personal sind Schüler/n/innen gegenüber weisungsbefugt.
Anschläge an Informationstafeln in der Schule oder den Außenbereichen bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
Das Verteilen von Druckschriften an Schüler/innen im Schulgelände ist untersagt.
Teil III - Inkrafttreten
Diese Schulordnung wurde am 26.07.2006 von der Schulkonferenz verabschiedet und trat am 01.08.2006 in Kraft.
Letzte Änderung am 27.06.2018.
Janine Regel-Zachmann, Rektorin
Laufenburg, im Juni 2018